Die Kosten
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Notmütterruf - Die Kosten Bei ärztlicher Verordnung werden die Kosten des Einsatzes in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Bei stationärer Behandlung (Klinik-, Reha- oder Kuraufenthalt) sind die gesetzlichen Krankenkassen zur Leistung verpflichtet (SGB V §38). Mit den gesetzlichen Krankenkassen rechnen wir, wenn eine Kostenübernahme vorliegt, direkt ab. Finanzielle Überlegungen sollten Sie nicht daran hindern, uns anzusprechen. Ulrike Strangmann, die Leiterin des Notmütterrufs, informiert und berät Sie gerne zu Kostenübernahmen oder Zuschüssen durch Kassen oder andere Sozialträger. |
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